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Haushaltsmittel des Bundes für die Denkmalpflege freigegeben

Sie besitzen ein denkmalgeschütztes Gebäude oder haben vielleicht eine historische Orgel in Ihrer Kirchgemeinde die restauriert werden muss?

Als Baupolitiker möchte ich gerne darauf aufmerksam machen, dass der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages Haushaltsmittel in Höhe von 47,5 Mio. Euro für das Denkmalschutz Sonderprogramm XIII freigegeben hat.

Die Antragstellung erfolgt über die für den Denkmalschutz zuständigen Stellen des Landes. Das Landesamt für Denkmalpflege Sachsen - Landesamt für Denkmalpflege - sachsen.de. Dort erhalten Sie auch weitere Informationen sowie aktuelle Antragsformulare. Die Fördergrundsätze des Bundes zum Denkmalschutz-Sonderprogramm können Sie hier nachlesen.

Bis zum 19. April 2024 können Anträge zur Förderung im Rahmen des Denkmalschutz Sonderprogramms XIll durch die zuständigen Landesdenkmalbehörden bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) eingereicht werden. Entsprechend etwas kürzer sind wahrscheinlich die Antragsfristen in den einzelnen Bundesländern zur Vorlage der Anträge. Das erfahren Sie am besten direkt beim Landesamt.