Am 9. Juni wählen Sie die Vertreter zum Stadt- oder Gemeinderat Ihres Wohnortes wählen. Dafür können Sie bis zu drei Stimmen vergeben. Gewählt werden darüber hinaus in den gemeindeangehörigen Ortschaften, die eine eigenen Ortschaftsrat haben, die Ortschaftsräte. Jeder Wähler hat hier drei Stimmen. In manchen Gemeinden steht darüber hinaus noch die Neuwahl eines Bürgermeisters auf dem Programm. Hier haben Sie eine Stimme.